Hochzeits-Taxi Graz – Exklusiver Hochzeits- & Veranstaltungsservice mit Graz Taxi 24 

 

Planen Sie Ihre Hochzeit in Graz oder Umgebung? Graz Taxi 24 bietet einen maßgeschneiderten Hochzeits-Taxi-Service für Brautpaare, Gäste und Feierlichkeiten aller Art. Unser erfahrenes und stilvoll auftretendes Fahrpersonal sorgt für einen reibungslosen Ablauf – von der Abholung zur Trauung bis hin zur sicheren Heimfahrt nach der Feier. 

 

Egal ob Sie eine Limousine für das Brautpaar oder mehrere Fahrzeuge für Ihre Gäste benötigen – wir stehen mit pünktlichem Service und auf Wunsch mit Fixpreis-Angebot bereit. Auch bei größeren Hochzeiten kümmern wir uns um die passende Fahrzeugflotte. 

 

Reservieren Sie jetzt Ihr Hochzeitstaxi in Graz und genießen Sie einen unvergesslichen Tag mit perfektem Transportservice – zuverlässig, stilvoll und lokal bestens vernetzt. 



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Wedding / Hochzeit / delivery service / Graz Taxi 24

Für Hochzeiten und andere Veranstaltungen bieten wir einen speziellen Taxi-Service in Graz an. Unser professionelles Fahrerteam steht Ihnen zur Verfügung, um Sie und Ihre Gäste sicher und komfortabel von der Zeremonie zur Feierlocation und anschließend nach Hause zu bringen. Wir sorgen dafür, dass Sie pünktlich ankommen und können auch für größere Gruppen das passende Fahrzeug organisieren. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, um Ihre Buchung vorzunehmen und weitere Details zu besprechen. Wir freuen uns darauf, Ihnen an Ihrem besonderen Tag behilflich zu sein.

Kontakt

Festnetz  :0043316812190

Mobil : 00436765101993

Whatsapp 00436765101993

 Mail: [email protected]


Öffnungszeiten: Rund um die Uhr (Sonntag und Feiertagen)













Hinweis:

ANFAHRTSREGELUNG FÜR AUSWÄRTSFAHRTEN

Wir sind Taxiunternehmer in Graz. Daher gilt: Für Fahrten, die außerhalb des Gemeindegebietes des Standortes unseres Unternehmens beginnen und nicht durch oder in das Gemeindegebiet des Standortes führen, wird ein Zuschlag von 1 Euro pro 2 begonnene Kilometer der Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes berechnet. Ausgenommen sind Fahrten, deren Beginn sich in Gemeinden befindet, in denen gemäß § 22 Absatz 2 der Steiermärkischen Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2021 eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde. Vielen Dank.





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