Taxi Frauental – Verlässlich unterwegs in der Südweststeiermark 

 
Suchen Sie ein zuverlässiges Taxi in Frauental an der Laßnitz oder Umgebung? Graz Taxi 24 ist Ihr Partner für komfortable und pünktliche Fahrten – ganz egal ob zum Bahnhof, Flughafen, Arzttermin oder zur Arbeit. Mit unserer Erfahrung und Ortskenntnis bringen wir Sie sicher ans Ziel – auch wenn vor Ort kein Taxi verfügbar ist.

🚕 Sollten Sie in Frauental kein lokales Taxi finden, senden wir Ihnen innerhalb von 25 Minuten ein Fahrzeug direkt aus Graz – schnell, flexibel und preiswert.




🚖 Unsere Leistungen in Frauental & Umgebung:


– Flughafen-Transfers nach Graz und Wien
– Bahnhof- und Stadtfahrten (Deutschlandsberg, Graz)
– Arzt- und Krankenfahrten
– Einkaufs- und Erledigungsfahrten
– Firmen- und Hoteltransfers
– Nachtfahrten & Wochenendservice
– Event-, Hochzeits- und Konzertfahrten




🗺️ Nahegelegene Orte & Ortsteile:


📍 Deutschlandsberg
📍 Wildbach
📍 Schamberg
📍 Stainz
📍 Bad Gams
📍 Hollenegg
📍 Groß St. Florian
📍 Freidorf an der Laßnitz




✅ Ihre Vorteile mit Graz Taxi 24:


– 24h-Service – auch an Feiertagen
– Fixpreis auf Wunsch
– Moderne Fahrzeuge & freundliche Fahrer
– Buchung per WhatsApp oder Anruf
– Vorbestellungen für längere Strecken möglich



Tipp: Wenn Sie eine Fahrt nach Graz, Wien oder sogar überregional planen, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung – für garantierte Pünktlichkeit und besten Komfort.



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Jetzt Taxi in Frauental bestellen – wir sind rund um die Uhr für Sie da!

Kontakt

Festnetz  :0043316812190

Mobil : 00436765101993

Whatsapp 00436765101993

 Mail: [email protected]


Öffnungszeiten: Rund um die Uhr (Sonntag und Feiertagen)













Hinweis:

ANFAHRTSREGELUNG FÜR AUSWÄRTSFAHRTEN

Wir sind Taxiunternehmer in Graz. Daher gilt: Für Fahrten, die außerhalb des Gemeindegebietes des Standortes unseres Unternehmens beginnen und nicht durch oder in das Gemeindegebiet des Standortes führen, wird ein Zuschlag von 1 Euro pro 2 begonnene Kilometer der Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes berechnet. Ausgenommen sind Fahrten, deren Beginn sich in Gemeinden befindet, in denen gemäß § 22 Absatz 2 der Steiermärkischen Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2021 eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde. Vielen Dank.





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