Taxi in Gleisdorf – Ihr regionaler Fahrdienst für Labuch, Albersdorf, Nitscha & Umgebung 

 
🚖 Zuverlässige Taxifahrten in Gleisdorf und Umgebung

Suchen Sie ein Taxi in Gleisdorf oder in nahegelegenen Ortsteilen wie Labuch, Albersdorf oder Nitscha? Graz Taxi 24 ist Ihr verlässlicher Partner für schnelle, sichere und komfortable Fahrten – sei es zum Flughafen, Bahnhof, Arzttermin oder für private Erledigungen.

📍 Unser Standort ist in Graz: Wenn in Ihrer Region kein Taxi sofort verfügbar ist, schicken wir gerne ein Fahrzeug direkt aus Graz – in nur ca. 20 Minuten ist unser Fahrer bei Ihnen vor Ort. So kommen Sie rasch und ohne lange Wartezeit ans Ziel.

🧭 Unser Servicegebiet rund um Gleisdorf:
Wir bedienen die gesamte Region – von Gleisdorf Zentrum über Labuch, Albersdorf, Nitscha bis hin zu entlegenen Ortsteilen. Ob Einzelpersonen, Familien oder Geschäftsreisende – wir holen Sie zuverlässig direkt bei Ihrer Adresse ab.

🗓️ Planbare & spontane Fahrten möglich:
– Flughafentransfers (Graz & Wien)
– Arzt- und Therapiefahrten
– Einkaufsservice & Besorgungsfahrten
– Kinder- und Seniorenfahrten
– Kurier- und Paketdienste
– Firmen- & Pendelservice mit oder ohne Fixpreis

Ihre Vorteile mit Graz Taxi 24
– Schnelle Anfahrt aus Graz – ca. 20 Minuten 
– Regionale Fahrer mit Ortskenntnis 
– Komfortable, saubere Fahrzeuge 
– Fixpreise auf Wunsch – keine Überraschungen 
– 24h-Service auch an Feiertagen 
– Buchung per WhatsApp oder Telefon 
 

📞 Jetzt Taxi in Gleisdorf buchen – ganz einfach per Anruf oder WhatsApp! 
Egal ob Labuch, Albersdorf oder Nitscha – Graz Taxi 24 ist schnell bei Ihnen!

Kontakt

Festnetz  :0043316812190

Mobil : 00436765101993

Whatsapp 00436765101993

 Mail: [email protected]


Öffnungszeiten: Rund um die Uhr (Sonntag und Feiertagen)













Hinweis:

ANFAHRTSREGELUNG FÜR AUSWÄRTSFAHRTEN

Wir sind Taxiunternehmer in Graz. Daher gilt: Für Fahrten, die außerhalb des Gemeindegebietes des Standortes unseres Unternehmens beginnen und nicht durch oder in das Gemeindegebiet des Standortes führen, wird ein Zuschlag von 1 Euro pro 2 begonnene Kilometer der Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes berechnet. Ausgenommen sind Fahrten, deren Beginn sich in Gemeinden befindet, in denen gemäß § 22 Absatz 2 der Steiermärkischen Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2021 eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde. Vielen Dank.





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