Taxi Gralla – Ihr regionaler Taxiservice mit Top-Erreichbarkeit 

 

Sie benötigen ein zuverlässiges Taxi in Gralla, nahe Leibnitz, Kaindorf, Neutillmitsch oder Sankt Veit am Vogau? Graz Taxi 24 steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung – für alltägliche Fahrten, Flughafentransfers oder spontane Reisen. 

 

🕒 Sollte lokal gerade kein Taxi verfügbar sein, senden wir Ihnen gerne eines direkt aus Graz. In ca. 20–25 Minuten sind wir bei Ihnen – zuverlässig und ohne lange Wartezeiten! 

 

 

 

 

🚖 Unsere Leistungen in Gralla & Umgebung 

 

 

  • Transfer zum Flughafen Graz oder Wien
  • Arzt- 
  • Einkaufsfahrten & Kurierdienste
  • Shuttle-Service für Hotels, Events oder Bahnhöfe
  • Seniorenservice & Kindertransport
  • Frühzeitige Vorbestellung für Langstreckenfahrten

 

 

 

 

 

📍 Regionale Abdeckung & benachbarte Orte 

 

 

Unser Service gilt auch für: 

 

  • Kaindorf an der Sulm
  • Leibnitz Zentrum
  • Neutillmitsch
  • Sankt Veit am Vogau
  • Hasendorf an der Mur
  • Wagna
  • Tillmitsch

 

 

Ob Zentrum oder abgelegene Ortsteile – wir kennen uns aus. 

 

 

 

 

💡 Warum Graz Taxi 24? 

 

 

✅ Rund um die Uhr erreichbar – auch an Feiertagen 

✅ Fixpreis möglich – auf Wunsch vorab kalkuliert 

✅ Ortskundige Fahrer mit Erfahrung 

✅ Buchung per WhatsApp & Telefon 

✅ Zuverlässig & sicher – moderne, saubere Fahrzeuge 

 

 

 

 Wir bringen das Taxi direkt aus Graz zu Ihnen, schnell und unkompliziert. 

 

Jetzt Taxi in Gralla bestellen – pünktlich, flexibel & freundlich!

Kontakt

Festnetz  :0043316812190

Mobil : 00436765101993

Whatsapp 00436765101993

 Mail: [email protected]


Öffnungszeiten: Rund um die Uhr (Sonntag und Feiertagen)













Hinweis:

ANFAHRTSREGELUNG FÜR AUSWÄRTSFAHRTEN

Wir sind Taxiunternehmer in Graz. Daher gilt: Für Fahrten, die außerhalb des Gemeindegebietes des Standortes unseres Unternehmens beginnen und nicht durch oder in das Gemeindegebiet des Standortes führen, wird ein Zuschlag von 1 Euro pro 2 begonnene Kilometer der Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes berechnet. Ausgenommen sind Fahrten, deren Beginn sich in Gemeinden befindet, in denen gemäß § 22 Absatz 2 der Steiermärkischen Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2021 eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde. Vielen Dank.





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