taxi tarif bei graz taxi 24

 Graz Taxi Tarif

GRUNDTARIF 

Der Grundtarif beträgt für Tag- und Nachtfahrten 4,90 Euro. 

 

KILOMETERTARIF 

Der Kilometertarif wird automatisch geschaltet: 

a) Tagfahrten (zwischen 6.00 und 20.00 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertage) 

 • Bis 12 km: 2,30 Euro/km 

 • Ab 12 km: 2,80 Euro/km 

b) Nachtfahrten (zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen) 

 • Bis 12 km: 2,50 Euro/km 

 • Ab 12 km: 2,80 Euro/km 

 

WARTEENTGELT 

Das Warteentgelt beträgt 34,00 Euro für jede volle Stunde. 

 

ZUSCHLÄGE 

Ein Zuschlag entspricht 2,70 Euro. 

 • Ab der Beförderung von mehr als vier Personen (ab der fünften Person): 1 Zuschlag pro Person 

 • Fahrt mit Schneeketten: 3 Zuschläge 

 • Beförderung von Sportgeräten mit Vorrichtung (z. B. Ski-/Radträger): 1 Zuschlag 

 

FAHRTEN AUSSERHALB DES GEMEINDE-/STANDORTGEBIETES 

Für Fahrten, die außerhalb des Gemeindegebietes des Standortes beginnen und nicht durch oder in das Gemeindegebiet des Standortes führen, ist 1 Zuschlag pro 2 begonnene Kilometer der Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes zu verrechnen. 

Ausgenommen sind Fahrten, deren Beginn sich in Gemeinden befindet, in denen gemäß § 22 Absatz 2 der Steiermärkischen Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2021 eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde. 

 

AUSGENOMMEN VON DER TAXITARIFVERORDNUNG 

 • Krankenbeförderungsfahrten (bei ärztlicher Transportanweisung und vereinbarten Pauschalentgelten mit einem Sozialversicherungsträger) 

 • Schülerbeförderungen 

 • Anrufsammeltaxifahrten 



Kontakt

Festnetz  :0043316812190

Mobil : 00436765101993

Whatsapp 00436765101993

 Mail: [email protected]


Öffnungszeiten: Rund um die Uhr (Sonntag und Feiertagen)













Hinweis:

ANFAHRTSREGELUNG FÜR AUSWÄRTSFAHRTEN

Wir sind Taxiunternehmer in Graz. Daher gilt: Für Fahrten, die außerhalb des Gemeindegebietes des Standortes unseres Unternehmens beginnen und nicht durch oder in das Gemeindegebiet des Standortes führen, wird ein Zuschlag von 1 Euro pro 2 begonnene Kilometer der Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes berechnet. Ausgenommen sind Fahrten, deren Beginn sich in Gemeinden befindet, in denen gemäß § 22 Absatz 2 der Steiermärkischen Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2021 eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde. Vielen Dank.





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