Taxi Graz Preise – Offizieller Taxitarif & Flexible Fixpreise 

 

Was kostet ein Taxi in Graz? – Alle Informationen auf einen Blick 

 

Bei Graz Taxi 24 profitieren Sie von klaren, nachvollziehbaren Preisen. Wir richten uns nach dem offiziellen Taxitarif der Stadt Graz und bieten zusätzlich auf Wunsch Fixpreise für viele Strecken – ob innerhalb der Stadt oder in die Umgebung. 

 

 

🚖 Aktuelle Taxitarife in Graz (Stand 2025)

 

Starttarif

– Einmalig 4,90 € pro Fahrt 

 

Tagtarif (Mo–Sa, 06:00–20:00 Uhr): 

– Bis 12 km: 2,30 € / km 

– Ab 12 km: 2,80 € / km 

 

Nachttarif (20:00–06:00 Uhr, Sonn- & Feiertage): 

– Bis 12 km: 2,50 € / km 

– Ab 12 km: 2,80 € / km 

 

Wartezeit: 

– 0,60 € pro Minute 

 

 

✈️ Flughafentransfers – Fixpreis möglich 

 

Fahrten zum Flughafen Graz oder Wien-Schwechat bieten wir auf Wunsch zum Fixpreis an. Kontaktieren Sie uns einfach für ein unverbindliches Angebot – bequem per WhatsApp oder Anruf. 

 

 

🌍 Abholung in Graz & allen umliegenden Gemeinden 

 

Wir holen Sie in ganz Graz sowie in allen umliegenden Orten und Dörfern ab: egal ob Seiersberg, Fernitz, Dörfla, Kalsdorf, Gössendorf, Hausmannstätten, Raaba-Grambach oder Werndorf – wir sind für Sie da. 

 

 

Ihre Vorteile mit Graz Taxi 24

– Offizieller Tarif & Fixpreis auf Anfrage 

– Keine versteckten Zuschläge 

– 24/7 erreichbar, auch an Feiertagen 

– Moderne Fahrzeuge & professionelle Fahrer 

– Abholungen in der gesamten Region Graz 

 

 

Jetzt Taxi zum besten Preis buchen – schnell, zuverlässig und flexibel!

Kontakt

Festnetz  :0043316812190

Mobil : 00436765101993

WhatsApp: 00436765101993

 Mail: [email protected]


Öffnungszeiten: 24 Stunden erreichbar – auch an Sonn- und Feiertagen.















Hinweis:

ANFAHRTSREGELUNG FÜR AUSWÄRTSFAHRTEN

Wir sind Taxiunternehmer in Graz. Daher gilt: Für Fahrten, die außerhalb des Gemeindegebietes des Standortes unseres Unternehmens beginnen und nicht durch oder in das Gemeindegebiet des Standortes führen, wird ein Zuschlag von 1 Euro pro 2 begonnene Kilometer der Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes berechnet. Ausgenommen sind Fahrten, deren Beginn sich in Gemeinden befindet, in denen gemäß § 22 Absatz 2 der Steiermärkischen Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2021 eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde. Vielen Dank.





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